Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest zählte 2021 zu den dominierenden Tierseuchen in Europa. In 10 Staaten der Europäischen Union, sowie Serbien und der Ukraine gab es Nachweise in Wildschweinebeständen. Dabei stiegen die Fallzahlen um 10 % auf 12.150. Darunter wurden 2021 in Deutschland nach Friedrich-Löffler-Institut 2.720 Vorkommnisse bestätigt. Die meisten Fälle mit 3 221 nachgewiesenen Infektionen meldete Polen, konnte jedoch ein Minus von 20 % zum Vorjahr verbuchen.
Die bestätigten ASP-Fälle in Nutzschweinehaltungen nahmen europaweit 2021 um rund um die Hälfte auf 1874 Infektionen zu. Davon fielen auf Ungarn 1874 infizierte Hausschweine. In Deutschland gab es im Juli 2021 erstmals Einschleppungen in vier Ställe. Ein ASP-Ausbruch in einem Hausschweinebestand in bisher ASP-freiem Gebiet in Mecklenburg- Vorpommern wurde im November 2021 amtlich festgestellt. Auch im Westen Deutschlands ist die Seuche inzwischen angekommen. Jeweils ein Fall ereignete sich im Mai 2022 in Baden-Würtenberg und im Juli 2022 im Emsland in Niedersachsen. Mehrkosten in der Schlachtung und Fleischverarbeitung, sowie erhöhte Transportkosten aus den Restriktionsgebieten belasteten Tierhalter und Schlachthöfe. Überschwere Mastschweine und Läufer, sowie der Transport bei teils heißen Temperaturen erschwerten den Tierschutz.
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar; auch nicht beim etwaigen Verzehr von mit dem ASP-Virus kontaminiertem Schweinefleisch.
Bereits vor dem Ausbruch der ASP hatte das BMEL neben umfangreicher Präventions- und Aufklärungsarbeit, Vorbereitungen für den Ernstfall getroffen. Durch Änderungen im Tiergesundheits- und im Bundesjagdgesetz wurde dafür gesorgt, dass die nach Landesrecht zuständigen Behörden im Ausbruchsfall Anordnungen treffen können.
Ein Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest ist nicht verfügbar und wird auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen.

Mit gut geschulten Fahrern und einer leistungsfähigen Disposition sind wir als Viehvermarktungsgemeinschaft für den Seuchenfall gerüstet.
Ein enges Netz an Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wird routinemäßig unterhalten und kann im Ernstfall ausgebaut werden. Der erste Ansprechpartner zur ASP sollte für Landwirte der Hoftierarzt sein.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Link Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

PDF Checkliste ASP-Statusbetrieb LAVES Niedersachsen

PDF Schutz vor Tierseuchen – was Landwirte tun können

27330 Asendorf, Heidkämpe 2

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Mühlenstraße 6, 27259 Varrel

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